Aufgrund einer Inzidenz > 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen gilt ab Sonntag, 12.09. im Landkreis Stade die sogenannte „3G-Regel“. Diese besagt, dass der Zutritt zu geschlossenen Räumen (Sporthalle, Aerobic-Halle, Gerätetrainingsraum usw.) nur noch Personen gewährt werden darf, die geimpft, genesen oder getestet sind. Freiluftsport ist hiervon nicht betroffen!

Sportler und Zuschauer, die geschlossene Räume betreten möchten, müssen beim Übungsleiter einen Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis erbringen. Als Tests werden nur offizielle PCR-Tests (48 Stunden gültig) oder Antigen-Schnelltests (24 Stunden gültig) akzeptiert. Selbsttests sind nicht ausreichend! Wir weisen darauf hin, dass ab dem 11. Oktober die kostenlosen Bürgertests wegfallen und empfehlen daher dringend sich impfen zu lassen!

Schüler und noch nicht eingeschulte Kinder sind gemäß Verordnung von der 3G-Regelung nicht betroffen.

Quelle: Hauptverein/VfL Stade

 

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