Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden
zu unseren gestern herausgegebenen ersten Hinweisen zum „Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb“ haben sich vor allem zur Frage „Mit wie vielen Personen trainiert werden darf“ Nachfragen ergeben. Nach Rücksprache mit dem Landessportbund, der sich wiederum mit dem Innenministerium abgestimmt hat, können wir Ihnen heute mitteilen, dass es keine pauschale Begrenzung bei der Zahl der Trainerenden auf den Sportanlagen gibt. Immer vorausgesetzt, dass die übrigen Bestimmungen eingehalten werden. Hierzu zählen u.a. die Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln ebenso wie die Vermeidung von Körperkontakten und der Verzicht auf Wettkampf.
Im Übrigen bleibt es dabei, dass noch in dieser Woche vom DFB ein Arbeitspapier zum „Wiedereinstieg in den Vereinsfußball“ herausgegeben wird, das wir umgehend nach Veröffentlichung an Sie weiterleiten werden.
Herzliche Grüße aus Barsinghausen!
Niedersächsischer Fußballverband e. V.
Manfred Finger NFV-Teamleiter Presse
Erste Hinweise zum Wiedereinstieg Trainingsbetrieb
Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,
die niedersächsische Landesregierung hat gestern als erstes Bundesland einen eigenen Fünf-Stufen-Plan in einen neuen Alltag mit Corona vorgelegt. Dieser Plan beinhaltet u.a., dass mit dem morgigen Tag (6. Mai) die „Outdoor-Sportanlagen für alle Sportarten mit dauerhafter Sicherstellung Abstandsregelung (2m) geöffnet“ werden können.
Welche erste Empfehlungen sich hieraus aus unserer Sicht für den „Wiedereinstieg in den Fußball- Trainingsbetrieb“ ergeben, die in jedem Fall zu berücksichtigen sind, bitte ich der angefügten Übersichten (Hygienekonzept / Wiedereinstieg) zu entnehmen. Die dort aufgeführten Verhaltensregeln sind als erstes grobes Konzept zu verstehen.
Auf der für morgen anberaumten Corona-Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel können sich weitere Details für den Trainingsbetrieb im Amateurfußball ergeben. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) wird nach der morgigen Konferenz noch im Laufe dieser Woche ein Arbeitspapier zum „Wiedereinstieg in den Vereinsfußball“ herausgeben. Sobald dieses Arbeitspapier vorliegt, werden wir es umgehend an Sie weiterleiten.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir auf unserer Homepage (nfv.de) unter dem Reiter „Recht“ bereits ein FAQ zum Thema Corona eingerichtet haben, das wir regelmäßig aktualisieren und in dem die wichtigsten Fragen zu den Bereichen Spielbetrieb und Vertragsrecht dargestellt werden.
Mit besten Grüßen aus Barsinghausen
Niedersächsischer Fußballverband